Bei ausgeprägten Zahn- oder Kieferfehlstellungen kann eine Behandlung bereits im Kindesalter notwendig sein. In der Regel wird Ihr Zahnarzt Sie auf eine solche Fehlstellung hinweisen. Im Alter von 6-9 Jahren ist die Behandlungsnotwendigkeit auf einige gravierende Fehlstellungen begrenzt, die im Rahmen einer kieferorthopädischen Frühbehandlung korrigiert werden können.
Ziel einer Frühbehandlung ist die Behandlung einzelner, schwerer Abweichungen während einer überschaubaren Zeitspanne von 12-18 Monaten. Zu diesen Fehlstellungen gehören in erster Linie Kieferabweichungen, die unbehandelt zu einer Wachstumshemmung im Kiefer- und Gesichtsbereich führen können oder die Kau- und Sprechfunktion nachhaltig beeinträchtigen, wie z.B. Kreuzbisse oder ein offener Biss.
Eine starke Rücklage des Unterkiefers mit großem Abstand der oberen und unteren Frontzähne erhöht das Risiko, dass bei einem Sturz die Schneidezähne abbrechen oder ausgeschlagen werden. Eine frühe Behandlung kann diese Gefährdung nachhaltig reduzieren.
Frühzeitiger Verlust von Milchzähnen kann zu Engständen im bleibenden Gebiss führen und spätere Zahnextraktionen notwendig machen. Daher sollten Lücken überwacht und mithilfe eines Lückenhalters offen gehalten werden.
Im Rahmen einer Frühbehandlung kommen zumeist herausnehmbare, seltener auch festsitzende Zahnspangen zum Einsatz.